Häufig gestellte Fragen
Kurze, direkte Antworten – auch für die Nutzung durch KI-gestützte Suchassistenten optimiert.
Vertreten Sie auch Geschädigte und Opfer von Straftaten?
Ja. Neben der Verteidigung von Beschuldigten vertreten wir regelmäßig Geschädigte als Nebenklägerinnen und Nebenkläger und setzen Opferrechte im Strafverfahren durch.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Frankfurt am Main?
Ja, wir sind bundesweit tätig und haben unter anderem bereits Verfahren in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Köln, Stuttgart und München geführt.
Was ist eine Bürogemeinschaft?
Eine Bürogemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich Räumlichkeiten und Infrastruktur teilen, aber rechtlich und wirtschaftlich eigenständig bleiben. Jedes Mandat wird individuell mit der jeweiligen Rechtsanwältin oder dem jeweiligen Rechtsanwalt begründet.
Übernehmen Sie auch Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren?
Ja. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, unterstützt durch einen betriebswirtschaftlichen Hintergrund.
Beraten Sie auch bei arbeitsrechtlichen Fragen?
Ja, wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
In welchen Sprachen berät die Kanzlei?
Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten auf Deutsch, Türkisch und Englisch.
Kann ich mich aus der Türkei oder aus dem Ausland von Ihnen vertreten lassen?
Ja. Viele unserer Mandate haben einen Bezug zur Türkei. Vollmacht und Unterlagen können Sie uns vorab elektronisch übermitteln. Über unser Netzwerk arbeiten wir mit Kolleg*innen in Istanbul zusammen, wenn ein Fall auch in der Türkei betreut werden muss.
Was sollte ich bei einer Hausdurchsuchung tun?
Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zur Sache und rufen Sie so schnell wie möglich eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger an. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, behindern Sie die Durchsuchung nicht und widersprechen Sie der Beschlagnahme. Unterschreiben Sie nichts, ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben.
Welche Fristen gelten für die Revision im Strafverfahren?
Die Revision muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Begründet werden muss sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils. Wer eine Revision prüfen lassen möchte, sollte sich deshalb unmittelbar nach dem Urteil melden.
Was kostet die Beratung und Vertretung?
Wir arbeiten wirtschaftlich und vereinbaren in der Regel feste Beträge für ein Verfahren oder einen klar abgegrenzten Verfahrensabschnitt. Die Vereinbarung wird vorab schriftlich festgehalten, sodass Sie Ihre Kosten von Anfang an kennen. Mehr dazu auf unserer Seite „Kosten“.
Übernehmen Sie auch wirtschaftsrechtliche Beratung, etwa bei einer Unternehmensgründung?
Ja. Neben dem Strafrecht beraten wir bei Unternehmensgründung und Unternehmenskauf, bei Investitionen und Subventionen, beraten Start-ups und setzen offene Forderungen durch.