Kosten und Honorar

Wir arbeiten wirtschaftlich und transparent. Bevor wir für Sie tätig werden, wissen Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – ohne böse Überraschungen.

Wie berechnen wir unser Honorar?

In der Regel vereinbaren wir feste Beträge (Pauschalen) für ein Verfahren oder einen klar abgegrenzten Abschnitt, zum Beispiel für das Ermittlungsverfahren, die Hauptverhandlung in einer Instanz oder die Revision. Sie wissen damit vorab, was die Vertretung kostet, und nicht erst am Ende des Verfahrens.

Wird das Honorar schriftlich vereinbart?

Ja. Bevor wir tätig werden, halten wir das Honorar in einer Vergütungsvereinbarung in Textform fest. Darin stehen der Umfang der Tätigkeit, der Betrag, die Fälligkeit sowie Auslagen und Umsatzsteuer.

Was gilt ohne Vergütungsvereinbarung?

Ohne Vereinbarung richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren grundsätzlich nicht unterschritten werden.

Wie läuft die Erstberatung ab?

Wir bieten eine kostengünstige Erstberatung am Telefon an, am einfachsten als Videogespräch. In einem solchen Gespräch lassen sich die meisten Fragen bereits kurzfristig klären. Kommt danach ein Mandat zustande, rechnen wir den Betrag der Erstberatung auf das Honorar an.

Wir bitten Sie, die Erstberatung vorab zu begleichen. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, vereinbaren wir kurzfristig einen Termin mit Ihnen. So können wir uns im Gespräch ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und vom Vorwurf ab. Auf Wunsch fragen wir die Deckung für Sie an. Ein vereinbarter fester Betrag kann über den Leistungen der Versicherung liegen; den Unterschied besprechen wir vorher mit Ihnen.

Pflichtverteidigung

In Fällen notwendiger Verteidigung, etwa bei schweren Vorwürfen oder in Untersuchungshaft, kann das Gericht eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger bestellen. Die Gebühren zahlt zunächst die Staatskasse; bei einer Verurteilung können sie der verurteilten Person auferlegt werden.

Opferanwältin oder Opferanwalt auf Staatskosten

Verletzte bestimmter schwerer Straftaten können im Strafverfahren eine Anwältin oder einen Anwalt als Beistand auf Staatskosten beigeordnet bekommen, in vielen Fällen unabhängig vom Einkommen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir im ersten Gespräch.

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