Porträt von Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız

Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız

Fachanwältin für Strafrecht · Frankfurt am Main · seit 2003

Sprachen: Deutsch, Türkisch, Englisch

Seda Başay-Yıldız ist seit 2003 als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig und Fachanwältin für Strafrecht. Sie verteidigt Beschuldigte in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und vertritt ebenso Geschädigte und Nebenkläger.

Bundesweit bekannt wurde sie als Nebenklagevertreterin der Familie von Enver Şimşek, dem ersten Mordopfer des rechtsextremen Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München (2013–2018). Seit dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau im Februar 2020 vertritt sie zudem Angehörige mehrerer Opferfamilien. Sie ist regelmäßig Gesprächspartnerin für die Politik.

Diese Erfahrung aus einigen der bedeutendsten Strafverfahren der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte prägt ihre Arbeit bis heute: konsequent, unabhängig und mit besonderer Sensibilität für die Perspektive von Betroffenen.

Werdegang

Ausgewählte Verfahren

Nebenklage und Opfervertretung

Auszeichnungen

Dachau-Preis für Zivilcourage

2019 · Dachau

Die Jury würdigte ihren „unbequemen, undankbaren und leider auch gefährlichen" Einsatz für den Rechtsstaat.

Ludwig-Beck-Preis für Zivilcourage

2021 · Wiesbaden

Verliehen im Juli 2021, die Laudatio hielt die Journalistin Dunja Hayali.

Georg-Elser-Preis

2021 · München

Für Zivilcourage und ihren Einsatz gegen undemokratische Strukturen.

Scholl-Grimminger-Preis

2021 · Crailsheim

Für ihr Engagement für Demokratie und Rechtsstaat.

Engagement für Grundrechte

Seda Başay-Yıldız ist Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), in der Vereinigung Deutsche Strafverteidiger e. V. und in der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie Mitglied im Kuratorium von medico international. Mit der GFF erhob sie Verfassungsbeschwerde gegen die automatisierte Datenanalyse nach dem Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung am 16. Februar 2023 in Teilen für verfassungswidrig. 2024 folgte eine weitere Beschwerde, weil das Land die Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt hatte. Außerdem wendet sie sich gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch die Nachrichtendienste.

Ihr Grundsatz: Grundrechte gelten für alle. Ein faires Verfahren ist auch für Beschuldigte in Terrorverfahren eine Voraussetzung des Rechtsstaats, keine Gefahr für ihn.

Lehre

Referentin an der Deutschen Journalistenschule in München.

Tätigkeitsschwerpunkte

Strafverteidigung Nebenklage & Opfervertretung Ordnungswidrigkeitenrecht