Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız
Sprachen: Deutsch, Türkisch, Englisch
Seda Başay-Yıldız ist seit 2003 als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig und Fachanwältin für Strafrecht. Sie verteidigt Beschuldigte in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und vertritt ebenso Geschädigte und Nebenkläger.
Bundesweit bekannt wurde sie als Nebenklagevertreterin der Familie von Enver Şimşek, dem ersten Mordopfer des rechtsextremen Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München (2013–2018). Seit dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau im Februar 2020 vertritt sie zudem Angehörige mehrerer Opferfamilien. Sie ist regelmäßig Gesprächspartnerin für die Politik.
Diese Erfahrung aus einigen der bedeutendsten Strafverfahren der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte prägt ihre Arbeit bis heute: konsequent, unabhängig und mit besonderer Sensibilität für die Perspektive von Betroffenen.
Werdegang
- seit 2003Rechtsanwältin in Frankfurt am Main; später Fachanwältin für Strafrecht.
- 2013–2018Nebenklagevertreterin der Familie Şimşek im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München.
- 2017–2018Nebenklagevertretung der Mutter von Hüseyin Dayıcık im Verfahren zum Anschlag am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ).
- seit 2020Vertretung von Angehörigen der Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau.
- 2023Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Teile des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) vor dem Bundesverfassungsgericht, gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
- 2025Nebenklagevertretung im Prozess um den Brandanschlag von Solingen vor dem Landgericht Wuppertal.
Ausgewählte Verfahren
Nebenklage und Opfervertretung
- NSU-Prozess (OLG München, 2013–2018): Vertretung der Familie von Enver Şimşek, der am 11. September 2000 als erstes Opfer der rassistischen Mordserie des NSU getötet wurde. Sie setzte sich für die weitere Aufklärung möglicher Unterstützer und der Auswahl der Opfer ein und benannte Versäumnisse der Ermittlungsbehörden.
- Anschlag am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (2016): Vertretung der Mutter des 17-jährigen Hüseyin Dayıcık im Strafverfahren gegen den Waffenverkäufer.
- Anschlag von Hanau (seit 2020): Vertretung der Familien von Sedat Gürbüz, Fatih Saraçoğlu und Gökhan Gültekin, die am 19. Februar 2020 unter den zehn Todesopfern waren.
- Brandanschlag von Solingen (LG Wuppertal, ab Januar 2025): Vertretung von Überlebenden und Angehörigen der Opfer des Brandanschlags vom 25. März 2024, bei dem eine vierköpfige Familie mit zwei kleinen Kindern starb. Sie legte im Verfahren Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung des Angeklagten vor, darunter rassistische Texte, Chatnachrichten und NS-Literatur, und kritisierte erhebliche Versäumnisse der Ermittlungen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten am 30. Juli 2025 zu lebenslanger Freiheitsstrafe, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.
- Winterhoff-Verfahren (LG Bonn, 2025–2026): Vertretung von Betroffenen als Nebenkläger*innen im Strafverfahren gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff.
Auszeichnungen
Dachau-Preis für Zivilcourage
Die Jury würdigte ihren „unbequemen, undankbaren und leider auch gefährlichen" Einsatz für den Rechtsstaat.
Ludwig-Beck-Preis für Zivilcourage
Verliehen im Juli 2021, die Laudatio hielt die Journalistin Dunja Hayali.
Georg-Elser-Preis
Für Zivilcourage und ihren Einsatz gegen undemokratische Strukturen.
Scholl-Grimminger-Preis
Für ihr Engagement für Demokratie und Rechtsstaat.
Engagement für Grundrechte
Seda Başay-Yıldız ist Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), in der Vereinigung Deutsche Strafverteidiger e. V. und in der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie Mitglied im Kuratorium von medico international. Mit der GFF erhob sie Verfassungsbeschwerde gegen die automatisierte Datenanalyse nach dem Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung am 16. Februar 2023 in Teilen für verfassungswidrig. 2024 folgte eine weitere Beschwerde, weil das Land die Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt hatte. Außerdem wendet sie sich gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch die Nachrichtendienste.
Ihr Grundsatz: Grundrechte gelten für alle. Ein faires Verfahren ist auch für Beschuldigte in Terrorverfahren eine Voraussetzung des Rechtsstaats, keine Gefahr für ihn.
Lehre
Referentin an der Deutschen Journalistenschule in München.